Bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen besteht seit dem 01.11.2010, die Möglichkeit die angebotene Weiterbildung bis zu 80 %
mit ESF-Mitteln fördern zu lassen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit der Sächsischen Aufbaubank. www.sab.sachsen.de